Förderungen
Was wird gefördert?
- Elektronischer Schutz bei Eigenheimen und Wohnungen, wobei die Alarmanlagen nach der ÖVE/ÖNORM EN-50131-1 errichtet werden müssen.
- Der Nachweis über den fachgerechten Einbau von einem konzessioniertem Alarmanlagenerrichter mit der saldierten Originalrechnung und dem Abnahmeprotokoll ist vorzulegen
Wie wird gefördert?
- Die Förderung basiert auf einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss
- Der Zuschuss kann nur einmal gewährt werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Gewährung
- Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau bzw. Inbetriebnahme eingereicht werden
- Es können nur Alarmanlagen gefördert werden, die nach dem 1. 1. 2008 errichtet wurden
- Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30 % der anerkannten Investitionskosten(je nach Bundesland bis zu 1000,- Euro)
Wer kann ansuchen?
- Natürlich Personen mit dem Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt im jeweiligen Bundesland wie Eigentümer , Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter
- Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger)
